Wort davor: Jungfraugesellenamt
Jungfrauengütlein
Erklärung:
Landbesitz eines Frauenklosters.
- Belegtext:
"Hofrichter und Räte ... entscheiden ..., daß das Neuenburg gehörige kleine jungfrauengütlein zu Schwetzingen gelegen der Gemeinde nicht fron- und dienstpflichtig sei"
Datierung: 1511
Fundstelle: Sillib,Neuburg II 21
Wort danach: Jungfrauenhinwegfahrer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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