Wort davor: Jungferrecht
Jungferschaft
Jungferschaft (I)
Erklärung:
von einer geschlechtlich unberührten Person, auch von einem Mann.
- Belegtext:
wenn die braut in der jungferschaft des bräutigams irret, so scheinet ihr die macht abzutreten nicht zuzukommen
Datierung: 1709
Fundstelle: Titius,GeistlR. 649
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- Belegtext:
die jungferschafft, welche ... für einen theil des heyrat-guts geachtet wird
Datierung: 1728
Fundstelle: Leu,EidgR. II 778
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- Belegtext:
morgengabe ... [als] geschenke oder eine vergeltung der genommenen jungferschaft
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 757
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Jungferschaft (II)
Erklärung:
von neuen Sachen.
- Belegtext:
he heft dem dinge de junfernshup benaumen: er hat die sache zu allererst genutzet
Datierung: 1756
Fundstelle: Strodtmann 97
Wort danach: Jungferschänder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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