Wort davor: Jungfernmagd
Jungfernräuber
vgl.
Jungferentführer,
Jungfrauenraub.
- Belegtext:
freystattsrecht ..., welches ... die in eine kirche fliehenden verbrecher, nur moerder, ... jungfernraeuber und aehnliche grobe verbrecher ausgenommen ... haben
Datierung: 1803
Fundstelle: Philipp,WBSächsKR. 254
Wort danach: Jungferrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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