Wort davor: Jungferkasse
Jungfernkind
vgl.
Jungferkindchen,
Jungfrauenkind.
- Belegtext:
jungfernkinder, die von einer noch nicht verheyratheten, sonst ehrlichen person gebohren werden; sie sind dahero von den huren kindern unterschieden
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 614
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1771
Fundstelle: Cramer,Neb. 109 S. 12
Wort danach: Jungferkindchen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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