Wort davor: Jungfastnacht

Jungfer

Jungfer (I)
Erklärung: wie Jungfrau (I).

Jungfer (II)
Erklärung: als Titel zumal bürgerlicher Unverheirateter.
Jungfer (III)
Erklärung: wie Jungfrau (II 2).
Jungfer (IV)
Erklärung: Bedienstete, höher als eine Magd (II) gestellt.
vgl. Jungfrau (III 2).
Jungfer (V)
Erklärung: beim Strafvollzug.

Jungfer (V 1)
Erklärung: Folterwerkzeug, wie Jungfrau (IV 1).
Jungfer (V 2)
Erklärung: bei einer Ehrenstrafe, wie Jungfrau (IV 3).
Jungfer (V 3)
Erklärung: Gefängnis, wie Jungfrau (IV 2).
Jungfer (VI)
Erklärung: Lagename im Rheingauer Weingebiet. "Der Name dürfte auf kirchlichen oder klösterlichen Besitz hinweisen und veranlaßt worden sein durch eine Weinbergstiftung zu Ehren der Jungfrau Maria" AnnNassau 67 (1956) 82.

Wort danach: Jungfernadler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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