Jüngerstand
Erklärung:
den Jüngerstand verschenken nach dem Brauch des Handwerks vom Jünger zum Gesellen werden.
vgl.
Jungenstand.
Wortbildungshinweis: zu
Jünger (I).
Wort danach: Jungfastnacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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