Wort davor: Jüngername

Jüngerschaft

Jüngerschaft (I)
Erklärung: Rechtsstellung des jüngeren Bruders gegenüber dem älteren als dem Haupterben.

Jüngerschaft (II)
Erklärung: ein bestimmtes erbliches Amt.

Wort danach: Jüngerstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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