Wort davor: Jüngermeisterwahl

Jüngername
Erklärung: Rechtsstellung als Jünger (I).
vgl. Jungensname.
Wortbildungshinweis: zu Jünger (I).

Wort danach: Jüngerschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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