Wort davor: Jungerlein

Jungermann

Jungermann (I)
Erklärung: Unterbeamter.
sprachliche Erläuterung: angeblich dänisch, vielleicht mittelenglisch yongren = ags. gingran ( jung B I 2).

Jungermann (II)
Erklärung: neugewählter Richtmann im Gegensatz zu Altermann (II 3).

Wort danach: Jungermannsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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