Wort davor: Jungermann
Jungermannsgeld
- Belegtext:
["als Gebührenpflichtiger ... hatte er nun als Aufnahme in die Gilde zu zahlen ... das sog.] jungermannsgeld [mit 10 Gulden. Die Meistersöhne
waren frei vom Leichentragen bei Beerdigungen und vom] jungermannsgeld"
Datierung: 1754
Fundstelle: UpstalsbBl. 7 (1917/18) 51
Wort danach: Jüngermeisterwahl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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