Wort davor: Jungenzubringer

Jünger

Jünger (I)
Erklärung: Zwischengrad zwischen Lehrling und Geselle.
vgl. Jungenstand.

Jünger (II)
Erklärung: Gehilfe in der Alpwirtschaft.
Jünger (III)
Erklärung: Schüler, Jünger einer Schule oder Lehre.
Jünger (IV)
Erklärung: Brautführer.

Wort danach: Jüngerin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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