Wort davor: Jüngerin

Jüngerjüngste
Erklärung: Amt und Stellung des jüngsten Jüngers (I).

Wort danach: Jüngerladenmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten