Jungensbuch
Erklärung:
Buch, in das Handwerkslehrlinge eingetragen werden.
vgl.
Jungenausschreibbuch,
Jungeneinschreibbuch,
Jungenregister.
Wort danach: Jungendienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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