Wort davor: Jüttenzelge
Juwel [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
Edelstein, Perle, Schmuckstück.
- Belegtext:
in diese banc van leeninge kann ein ieder ... kleider, kaufmannschaften, gueter, gold- und silberwerk, leinen und wollen, juwelen, kupfer, zinn und andere sorten hausrath bringen,
um dasselbe zu versetzen oder geld darauf zu leihen vor
Datierung: 1765
Fundstelle: HambGSamml. I 517
- Belegtext:
unter juwelen sind auch perlen und andre kostbare steine, welche zur pracht getragen werden, mit begriffen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 2 § 21
- Belegtext:
juwelen- ... händler ... denen juwelen ... zum kaufe von jemanden angeboten werden, welcher, nach den umständen zu schließen, davon nicht der eigenthümer ... seyn kann ... sind verbunden, die sache und den verkäufer anzuhalten
Datierung: 1803
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. XVII 616
Wort danach: Juwelengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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