Wort davor: Jugendunterricht

Jugendzehnt
Erklärung: Geldzehnt von jungem Vieh ( Jugend II).
vgl. Jugendgeld, Jungenzehnt, Jungzehnte.

Wort danach: Julierspitalverwalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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