Judizialstock
Erklärung:
Bestand an Akten, die für bestimmte Gerichtsgeschäfte angelegt sind.
sprachliche Erläuterung:
zum Grdw. vgl. DWB. X 3 Sp. 37 s.v. 1Stock 5 g.
Wort danach: Judizialtag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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