Wort davor: Judist
Judizialanrufen
Erklärung:
Anrufen eines 1Gerichts (IV)(?).
- Belegtext:
sodann auf fiscalisches judicial- oder extrajudicial-anruffen die executiones platterdings sogleich angeordnet und ohnaufhaeltlich ... vollzogen werden
Datierung: 1727
Fundstelle: RAbsch. IV 367
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Wort danach: Judizialausführung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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