Wort davor: Judenzins

Judenzoll
Erklärung: Abgabe der (durchreisenden) Juden an die örtliche Obrigkeit.
vgl. Judengeld, Judenleibzoll.

Wort danach: Judenzollfreiheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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