Wort davor: Judenzehrung
Judenzeichen
Erklärung:
gesetzlich vorgeschriebenes Zeichen an der Kleidung von Juden.
vgl.
Jude (I 5 a),
Judenhut (I),
Judenkleidertracht,
Judenringlein.
Sachhinweis:
JüdLex. III 412ff. s.v. Judenabzeichen; F. Singermann, Die Kennzeichnung der Juden im Mittelalter. Diss. 1915.
- Belegtext:
es sollen ... alle juden, die in dieser stadt ein oder ausreiten ... ihr öffentlich iuden-zeichen, einen grossen gelben ring ... tragen
Datierung: 1559
Region/Autor/Textsorte:
Nordhausen
Fundstelle: Haltaus 1055
- Belegtext:
[Überschrift:] juden-zeichen
Datierung: 1704
Fundstelle: CAustr. I 566
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
repartition derer von der sämtlichen judenschaft im königreich Preußen geforderten 400 rtlr. wegen abschaffung des judenzeichens
Datierung: 1711
Fundstelle: Stern,PreußJuden I 2 S. 506
Wort danach: Judenzeichengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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