Wort davor: Judenvergleitung
Judenvermögen
- Belegtext:
daß ... von dem ... ausser landes gehenden judenvermoegen auch noch eine besondere abgabe wegen der gemeinen judenschulden geleistet werden muesse; diese abgabe ist sowohl im
bezuge auf die schulden der gesammten landesjudenschaft, als auch im bezuge auf jene schulden, welche etwa eine besondere stadt- oder dorfsjudengemeinde auf sich hat, zu entrichten
Datierung: 1788
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. I 399
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Wort danach: Judenverordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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