Wort davor: Judentribut
Judentributsempfänger
- Belegtext:
[daß] diese von jedem jude ... abzuführende gewinn- und gewerbsteuer hinkünftig nicht mehr durch unsere steuerempfangende bediente von jedem jude in particulari, sondern von zeitlichen
judentributsempfängern ... eingetrieben [werden soll]
Datierung: 1799
Fundstelle: BeitrNRh. 2 (1887) 114
Wort danach: Judentum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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