Wort davor: Judenschultheiß

Judenschutz
Erklärung: gegen Leistung einer Abgabe den Juden gewährter obrigkeitlicher Schutz (Regal).
vgl. Judengeld.

Wort danach: Judenschutzbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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