Wort davor: Judenschulmeister
Judenschultheiß
Erklärung:
mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Juden beauftragter (Unter-)Beamter.
vgl.
Judenoberschultheiß.
Judenschultheiß (I)
Erklärung:
Christ.
vgl.
Judenbürgermeister.
Judenschultheiß (I 1)
Erklärung:
in Straßburg Beauftragter des Schultheißen als Inhaber des Judengerichtsrechts.
- Belegtext:
item der juden gerihte ist ouch des schultheissen und [dieser] setzet einen juden schultheisz dar
Datierung: 1340/43
Fundstelle: StraßbUB. IV 2 S. 193
Judenschultheiß (I 2)
Erklärung:
in Hohenzollern mit der Gerichtsbarkeit über die Juden beauftragter landesherrlicher Beamter.
Judenschultheiß (II)
Erklärung:
Jude.
- Belegtext:
demnach A. zu Baden u. I. zu Ettlingen ... zu judenschultheissen angenommen ... worden und zwar solchergestalt dass sie beide mit zuziehung des rabbiners zu D. [Verstöße
gegen das jüdische Gesetz] ... corrigiren und ... abstrafen, [Vergehen und Verbrechen allgemeiner Art aber] ... bei fürstl. kammer ... anbringen ... sollen
Datierung: 1681
Fundstelle: ZGO.2 11 (1896) 382
- Belegtext:
daß in allweg nebst dem judenschultheißen und dem rabbi auch mehrere aus der gemeinde zu führung des judenstabs employirt werden
Datierung: 1736
Region/Autor/Textsorte:
Karlsruhe
Fundstelle: ZGO.2 12 (1897) 660
Wort danach: Judenschutz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten