Wort davor: Judenschulmeister

Judenschultheiß
Erklärung: mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Juden beauftragter (Unter-)Beamter.
vgl. Judenoberschultheiß.

Judenschultheiß (I)
Erklärung: Christ.
vgl. Judenbürgermeister.

Judenschultheiß (I 1)
Erklärung: in Straßburg Beauftragter des Schultheißen als Inhaber des Judengerichtsrechts.

Judenschultheiß (I 2)
Erklärung: in Hohenzollern mit der Gerichtsbarkeit über die Juden beauftragter landesherrlicher Beamter.
Judenschultheiß (II)
Erklärung: Jude.

Wort danach: Judenschutz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten