Wort davor: Judenschuldner

Judenschule

Judenschule (I)
Erklärung: Synagoge, insbesondere auch als Gerichtsort und als Schule.
vgl. Judengericht, jüdisch (VI).
Judenschule (II)
Erklärung: übertragen für widerstreitende Parteien und Lehrmeinungen.
Judenschule (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: ironisch.

Wort danach: Judenschüler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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