Judenschulbann
Erklärung:
durch den Judenschulklöpfer in der Synagoge an den etwaigen Erwerber einer abhanden gekommenen
Sache ergehende Aufforderung, sie bei Strafe der Ausschließung aus der Judengemeinde auszuliefern.
vgl.
judenbännig.
Wortbildungshinweis: zu
Judenschule (I).
Wort danach: Judenschulbediente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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