Wort davor: Judenschreiber

Judenschulbann
Erklärung: durch den Judenschulklöpfer in der Synagoge an den etwaigen Erwerber einer abhanden gekommenen Sache ergehende Aufforderung, sie bei Strafe der Ausschließung aus der Judengemeinde auszuliefern.
vgl. judenbännig.
Wortbildungshinweis: zu Judenschule (I).

Wort danach: Judenschulbediente

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