Wort davor: Judenroßgeld
Judenroßkamm
Erklärung:
jüdischer Pferdehändler.
- Belegtext:
doch daß sie [einheimische Händler], wie auch die fremden judenroßkammen, von jedem gulden einen kreuzer dem rath zu unterkaufgeld geben sollen
Datierung: 1641
Fundstelle: ZDKulturg.2 3 (1874) 657
Wort danach: Judensabbath
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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