Wort davor: Judenrezeptionsgeld

Judenrichter

Judenrichter (I)
Erklärung: Richter bei einem allgemeinen Gericht, zuständig für Angelegenheiten zwischen Christen und Juden, oder Richter bei einem jüdischen Gericht mit ausschließlicher Zuständigkeit für Angelegenheiten innerhalb der Judenschaft (I) (Ehe-, Erbrecht).
vgl. Judenschultheiß.

Judenrichter (II)

Wort danach: Judenringlein

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