Wort davor: Judenrechnungskommission

Judenrecht
sprachliche Erläuterung: ripuarisch auch mit -s- in der Kompositionsfuge belegt; vgl. hierzu Henzen,DtWortb.2 58.

Judenrecht (I)
Erklärung: für die Juden geltendes Sonderrecht.
vgl. Jude (I 2), Judenordnung.
Sachhinweis: Kisch,ForschJud. 304.

Judenrecht (II)
Erklärung: "das Recht, von dem Taglöhner, wo der Jude ein Stück Vieh eingestellt hat, im Herbst einen Scheffel Frucht zu holen" SchwäbWB. IV 118.

Judenrecht (III)
Erklärung: Judengericht.
vgl. Judenschule (I).
Judenrecht (IV)
Erklärung: Entscheidung des Judenrechts (III).

Judenrecht (IV 1)
Erklärung: jemandem ein Judenrecht tun: (von beiden Parteien) vor dem Judenrecht (III) erscheinen und dort verhandeln.
Judenrecht (IV 2)
Erklärung: ein Judenrecht suchen: wie Judenrecht (IV 1) (für den Kläger).
Judenrecht (IV 3)
Erklärung: ein Judenrecht nehmen: wie Judenrecht (IV 1) (von beiden Parteien).

Wort danach: Judenreglement

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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