Wort davor: Judenpfad
Judenpfand
Erklärung:
an Juden übergebenes Pfand (I) für ein Darlehen.
vgl.
Jude (II 1),
Pfand (I 3 i).
- Belegtext:
sî [prachtvolle Kleider] waeren guot judenpfant
Datierung: um 1270
Fundstelle: Ulr.v.Türlin,Wh. 207, 30
- Belegtext:
item dem aufboten der judenpfandt sol es unser schultheiß und gerichtsschreiber halten, wie bisher geschehen ist
Datierung: 1486
Fundstelle: UrkJudRegensb. 183
- Fundstelle: Lexer I 1484
Wort danach: Judenpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten