Wort davor: Judenmautner
Judenmeister
Erklärung:
Rabbiner als Vorsteher und Richter der Judengemeinde (vgl. Gengler,StRA. 102f.).
vgl.
Judenprimas,
Judenschaftsvorsteher,
Judenvorstand.
Sachhinweis:
Scherer,JudÖst. 241ff.; JüdLex. III 433f. (mit Abbildung).
- Belegtext:
[klagt ein Christ gegen einen Juden, so soll] der iudenmeister die iuden [vragen]
Datierung: 1276
Fundstelle: AugsbStR. Art. 57 § 1
[weitere Angaben: in SchwäbWB. IV 118 als "ein Beisitzer in einem Judengericht" erklärt]
Textarchiv: AugsbStR. Art. 57
- Belegtext:
umb eyn iudenmeister, den sie sullen verterbet habe wider recht
Datierung: 1346
Fundstelle: MühlhsnUB. 487
- Belegtext:
E. von B., judenmeister zu E.
Datierung: 1371
Fundstelle: ErfurtUB. II 484
- Belegtext:
das sie [Juden] ... keinem andern jüdischen maister ... gehorsam schullen sein, ... on des ... M., unsers iudenmeisters, wort und willen
Datierung: 1372
Fundstelle: QStBayreuth 228
Faksimile
- Datierung: 1417
Fundstelle: InvFrankfStadtarch. II 194
- Belegtext:
judenmeister, die man in der judischheit rabi nennet
Datierung: 1418
Fundstelle: Spieß,Neb. I 124
- Datierung: 1429
Fundstelle: Haltaus 1051
- Belegtext:
is der vorgenant Israhel judenmaister ein alt verwesen man
Datierung: 1474
Fundstelle: UrkJudRegensb. 39
- Belegtext:
bildnus eines nürnbergischen judenmeisters
Datierung: 1755
Fundstelle: Liebe,Judentum 101
[weitere Angaben: mit Abbildung]
Wort danach: Judenmensch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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