Wort davor: Judenherberge
Judenherbergierer
Erklärung:
Wirt, der eine Judenherberge betreibt.
vgl.
Judenwirt.
- Belegtext:
muessen die fremden juden bey ihrem am thore wohnenden juden-herbergirer eintreten, bis der thorsteher solche an die aeltesten gemeldet
Datierung: 1733
Fundstelle: CCMarch. IV 3 Sp. 436
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Wort danach: Judenherdschilling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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