Wort davor: Judenheller
Judenherberge
vgl.
Judenbad (I).
Wortbildungshinweis: zu
Herberge (II 2 b).
- Belegtext:
[ist den Juden] weder eine judenherberge noch niederlage darinnen [in einem eigenen oder gemieteten Haus] verstattet
Datierung: 1705
Fundstelle: Stern,PreußJuden I 2 S. 381
- Belegtext:
zu mehrer sicherheit [vor Pest] befehlen wir euch ..., daß bei leibes und lebensstraffe niemand einen fremden juden aufnehmen und herbergieren, sondern selbige an die juden-herberge verweisen solle
Datierung: 1708
Fundstelle: CCMarch. V 4 Sp. 286
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1788
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. III Reg.
- Belegtext:
sogenannte bettel- und juden-herbergen sind ... verboten
Datierung: 1800
Fundstelle: Scotti,Cleve IV 2505
- Belegtext:
in jedem orte muß er [der Gendarm] zuerst die gasthoefe, schenken und judenherbergen ... visitiren
Datierung: 1810
Fundstelle: VerordnAnhDessau II 189
Wort danach: Judenherbergierer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten