Wort davor: Judenhandel
Judenhandlung
Judenhandlung (I)
Erklärung:
Rechtsbeschluß ( Handlung VI) über Judenangelegenheiten.
- Belegtext:
[zweifache Abschrift] der judenhandlung und freyheit
Datierung: 1516
Fundstelle: UrkJudRegensb. 309
Judenhandlung (II)
Erklärung:
Handlung (III 2) eines Juden.
vgl.
Judenspieß.
- Belegtext:
weil der stadt wohlfahrt ... darauf beruht, daß keine betrugliche judenhandlung hier geduldet wird
Datierung: 1712
Fundstelle: Liebe,Judentum 91
- Belegtext:
sehen wir uns ... gemüssiget, ... wider diese schädliche judenhandlung auf dem kleinen markt uns zu moviren
Datierung: 1726
Fundstelle: Stern,PreußJuden II 2 S. 693
Wort danach: Judenhandlungsbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten