Wort davor: Judenhalsgericht
Judenhandel
Judenhandel (I)
Erklärung:
Rechtssache, die die (Stellung der) Juden betrifft.
- Belegtext:
dhweil dannocht u.g.h. kardinal ... in dem judenhandl ain ... fuerdrer sein mag
Datierung: 1518
Fundstelle: UrkJudRegensb. 371
- Belegtext:
nicht leicht aus denen juden händeln heraus zu kommen möglich ist
Datierung: 1722
Fundstelle: Stern,PreußJuden II 2 S. 152
Judenhandel (II)
Erklärung:
nach judenfeindlicher Auffassung: unreeller, wucherischer Hausier- und Tauschhandel.
vgl.
Judenhantierung,
Judenspieß.
Wort danach: Judenhandlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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