Wort davor: Judenhalsgericht

Judenhandel

Judenhandel (I)
Erklärung: Rechtssache, die die (Stellung der) Juden betrifft.

Judenhandel (II)
Erklärung: nach judenfeindlicher Auffassung: unreeller, wucherischer Hausier- und Tauschhandel.
vgl. Judenhantierung, Judenspieß.

Wort danach: Judenhandlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten