Wort davor: Judengroschen
Judengulden
Erklärung:
Sondersteuer für Juden.
vgl.
Judengeld.
- Belegtext:
"außerdem hatten [zur Deckung der Kosten für den Türkenfeldzug 1664] Ehehalter, Dienstboten und Juden (diese in der Regel einen Gulden, sog. Judengulden) eine Kopfsteuer zu erlegen"
Fundstelle: DarstWürtG. III 51
Wort danach: Judengülte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten