Wort davor: Judengülte
Judengut
Erklärung:
Sachen in jüdischem Besitz oder Eigentum, insbesondere Handelsware.
- Belegtext:
ume sotan joedenguot, als doselbes zue F. zu den ziten, do dye jueden lest do virgingen, gepluondert ... wart
Datierung: 1354
Fundstelle: FriedbergUB. I 196
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- Belegtext:
ymant, der judengut bei ihm hant, der sol es ... antworten der stat rat
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Kisch,JewLaw 124
- Belegtext:
ouch en sullen die keufer ... jodengude ... [nyt] gelden of veruyssern overmitz sich selber
Datierung: 1469
Fundstelle: QKölnHandel II 208
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: UrkJudRegensb. 244
- Belegtext:
wo auch judengüter, so allhier ... bei gemeiner stadt ausserhalb der gewöhnlichen jahmärkte enthalten ... wurden
Datierung: 1537
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 27
- Belegtext:
daß, wo eine armada bei einer reichsstadt ... vorbeipassiere, dero ... innewohnenden juden und judengüter ... eine gütliche kontribution zu erstatten obligiert seien
Datierung: 1622
Fundstelle: Kracauer,GJudFrankf. II 4
- Belegtext:
bona Porsenae, raub-, judengut
Datierung: 1677
Fundstelle: SchweizId. II 549
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Judenhalsgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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