Wort davor: Judengeldschuld

Judengeleit
Erklärung: von reisenden Juden erhobene Abgabe ( Geleit II), deren Einziehung zu den Hoheitsrechten des Landesherrn oder der Stadt gehörte, oder Geleit ( I 1 und 4), nicht immer scharf voneinander zu trennen.
sprachliche Erläuterung: auch -geleite.
vgl. Jude (I 2), Judengeleitgeld, Judengeleitesteuer.

Wort danach: Judengeleitsdefraudation

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