Judendirektor
Erklärung:
ein mit der Oberaufsicht über Angelegenheiten der Juden betrauter Geheimer Rat, dann (vorsitzendes?) Mitglied eines Kollegiums, der Judenkommission
(I).
vgl.
Judenkommissar.
Wort danach: Judendoktor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten