Judenbürgermeister
Erklärung:
Beauftragter der Stadt zur Aufsicht über die Juden.
vgl.
Judenamtmann,
Judenkommissar,
Judenschaftskommissar,
Judenschultheiß (I).
Wort danach: Judenbürgschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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