Wort davor: Judenbewährung
Judenbischof
Judenbischof (I)
Erklärung:
der Hohepriester der Juden.
Judenbischof (II)
Erklärung:
Vorsteher einer Judengemeinde beziehungsweise Vorsitzender des Judenrats.
vgl.
Judenvorstand.
- Belegtext:
daz wir der bischof und unser nachkomen umerme sollen seczen juden bischoefe unde ratlude under den juden
Datierung: 1312
Fundstelle: WormsUB. II 45
- Fundstelle: Rothschild,Judengemeinden 25
Wort danach: Judenbogen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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