Wort davor: Judenbettler

Judenbewährung
Erklärung: Beweisführung eines Juden vor Gericht.
Wortbildungshinweis: zu Jude (IV 1), Bewährung (I 1).

Wort danach: Judenbischof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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