Judenaufnahme
Erklärung:
Zulassung der Juden in einem bestimmten Gebiet.
vgl.
Aufnahme (I),
Jude (I 3),
Jude (IV 2).
Wort danach: Judenaufnahmegeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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