Wort davor: Judenanlehen

Judenannahmstaxe
Erklärung: für ihre Annahme (I 2) von den Juden zu zahlende Gebühr.
vgl. Jude (I 3), Jude (I 4 b), Judenabgabe, Judenaufnahmegeld, Judengeld, Judenrezeptionsgeld, Judensatzgeld.

Wort danach: Judenanwalt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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