Judenannahmstaxe
Erklärung:
für ihre Annahme (I 2) von den Juden zu zahlende Gebühr.
vgl.
Jude (I 3),
Jude (I 4 b),
Judenabgabe,
Judenaufnahmegeld,
Judengeld,
Judenrezeptionsgeld,
Judensatzgeld.
Wort danach: Judenanwalt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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