Wort davor: Judenammann

Judenamt
Erklärung: Amt in der jüdischen Gemeinde beziehungsweise im Rahmen der jüdischen Selbstverwaltung.
vgl. Judenbedienung.

Wort danach: Judenamtmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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