Wort davor: Judasfluch
Judasgeld
Erklärung:
Strafgeld.
- Belegtext:
[1538 nimmt Graf Günther von Schwarzburg eine Anleihe bei seinen Untertanen auf und gewährt ihnen dafür zum Dank verschiedene Vergünstigungen] würde ihnen auch noch über das die
hinterständige straffe oder judas-geld, wie es genennet ward, gnädig erlassen und sie derselben gäntzlich quittiret und loß gesagt [haben]
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Pauli Iovii Chronicon Schwartzburgicum
Fundstelle: Schöttgen-Kreysig I 655
Faksimile
- digitalisiert von der Klassik Stiftung Weimar / Herzogin Anna Amalia Bibliothek
Wort danach: Judasgriff
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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