Wort davor: Jubeljahr
Jubelmarkt
- Belegtext:
nachdem die ordentliche woch- und jahrmärkten in sicheren tagen der wochen, und in zeiten des jahrs zum besten unserer bürger und inwohnere zu M. eingeführet, darunter vorhin schon der sogenannte jubelmarkt
Fundstelle: MannhPriv. 1785 S. 15
Wort danach: Jubelmarktsfreiheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten