Wort davor: Journalbuch
Journalrechnung
- Belegtext:
jeder forstbediente muß von dem ihm untergebenen forstreviere eine richtige journalrechnung sowohl ueber den natural-zu- als abgang, als ueber die geldeinnahme und ausgabe fuehren
Datierung: 1801
Fundstelle: GesAnhBernb. III 127
Wort danach: Journalschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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