Wort davor: Journalbogen

Journalbuch
Erklärung: täglich geführtes Register über Warenein- und -ausgang.

Journalbuch (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Logbuch.

Wort danach: Journalrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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