Wort davor: Josaphatstal

Josephsehe
Erklärung: kirchenrechtlich: Ehe, die nicht durch fleischliche Beiwohnung vollzogen wird.
vgl. Jungfernehe, Kapaunenheirat.
Sachhinweis: LexMA. V 634.

Wort danach: Jöstchen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten