Wort davor: Johanniszahlung
Johannszins
Erklärung:
Abgabe am Johannistag.
vgl.
Johannissteuer.
- Belegtext:
ir solt fragen nach myns hern des apts zinße und pecht und renthen und wo er uberfarn wurde oder abegebrochen wurde, das sant johanszinß sint
Datierung: um 1530
Fundstelle: AnnNassau 71 (1960) 37
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Elsas,Preise II A S. 77
[weitere Angaben: urkundlich?]
Wort danach: johlen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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